Rechtsprechung
   BGH, 11.07.1960 - VII ZR 45/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,7384
BGH, 11.07.1960 - VII ZR 45/59 (https://dejure.org/1960,7384)
BGH, Entscheidung vom 11.07.1960 - VII ZR 45/59 (https://dejure.org/1960,7384)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 1960 - VII ZR 45/59 (https://dejure.org/1960,7384)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1960,7384) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.10.1958 - VI ZR 183/57
    Auszug aus BGH, 11.07.1960 - VII ZR 45/59
    Sie würde gegen das im § 225 BGB enthaltene Verbot verstoßen, die Verjährung durch Rechtsgeschäft auszuschließen oder zu erschweren, und wäre angesichts des zwingenden Charakters dieser Vorschrift nichtig (BGH in NJW 1959, 96 Nr. 4 = LM § 222 BGB Nr. 6; RGRK z. BGB 11. Aufl. Anm. 1 zu § 225; Staudinger-Coing 11. Aufl. Anm. 2 zu § 225 BGB).

    Die Klägerin hätte also einer etwa erhobenen Verjährungseinrede schon damals mit der Replik der Arglist nicht mehr entgegentreten können (vgl. auch BGH NJW 1955, 1834 Nr. 2 = LM § 222 BGB Nr. 2; NJW 1959, 96).

  • BGH, 03.02.1953 - I ZR 61/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.07.1960 - VII ZR 45/59
    Dieser Einwand ist nicht nur dann gegeben, wenn der Schuldner den Gläubiger absichtlich über den Ablauf der Verjährung hinaus hingehalten und ihm durch sein Verhalten die fristgemäße Erhebung der Klage oder eine sonstige Unterbrechung der Frist unmöglich gemacht, sondern auch dann, wenn er den Gläubiger - sei es auch unabsichtlich - von der rechtzeitigen Erhebung der Klage abgehalten hat (BGHZ 9, 1, 5 [BGH 03.02.1953 - I ZR 61/52]; RGRK z. BGB Anm. 13 zu § 222 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 23.10.1958 - VII ZR 169/57

    Ausschluß der Rückforderung nach § 817 Satz 2 BGB

    Auszug aus BGH, 11.07.1960 - VII ZR 45/59
    Nach der als gefestigt anzusehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der in § 561 ZPO enthaltene Grundsatz regelmäßig nur dann durchbrochen werden, wenn das Urteil des Revisionsgerichts bei einer Nichtberücksichtigung der urkundlich belegten neuen Tatsache mit einem früher ergangenen rechtskräftigen Urteil im Widerspruch stände oder wenn jene Entscheidung zur Folge hätte, daß in dem anhängigen Rechtsstreit noch weitere unrichtige Urteile ergehen, die nur durch eine Restitutionsklage beseitigt werden könnten; die Berücksichtigung der Urkunde ist aber jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn der Rechtsstreit, wie hier, durch das Revisionsurteil endgültig entschieden wird, was allerdings im praktischen Ergebnis einer Ablehnung dieses Restitutionsgrundes in der Revisionsinstanz gleichkommt (BGHZ 18, 59 f [BGH 29.06.1955 - IV ZR 55/55]; Urteile des erkennenden Senats vom 23. Oktober 1958 und 26. November 1959 - VII ZR 169/57 und 221/58 -).
  • BGH, 29.06.1955 - IV ZR 55/55

    Neue Urkunden im Revisionsrechtszug

    Auszug aus BGH, 11.07.1960 - VII ZR 45/59
    Nach der als gefestigt anzusehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der in § 561 ZPO enthaltene Grundsatz regelmäßig nur dann durchbrochen werden, wenn das Urteil des Revisionsgerichts bei einer Nichtberücksichtigung der urkundlich belegten neuen Tatsache mit einem früher ergangenen rechtskräftigen Urteil im Widerspruch stände oder wenn jene Entscheidung zur Folge hätte, daß in dem anhängigen Rechtsstreit noch weitere unrichtige Urteile ergehen, die nur durch eine Restitutionsklage beseitigt werden könnten; die Berücksichtigung der Urkunde ist aber jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn der Rechtsstreit, wie hier, durch das Revisionsurteil endgültig entschieden wird, was allerdings im praktischen Ergebnis einer Ablehnung dieses Restitutionsgrundes in der Revisionsinstanz gleichkommt (BGHZ 18, 59 f [BGH 29.06.1955 - IV ZR 55/55]; Urteile des erkennenden Senats vom 23. Oktober 1958 und 26. November 1959 - VII ZR 169/57 und 221/58 -).
  • BGH, 12.10.1955 - VI ZR 122/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.07.1960 - VII ZR 45/59
    Die Klägerin hätte also einer etwa erhobenen Verjährungseinrede schon damals mit der Replik der Arglist nicht mehr entgegentreten können (vgl. auch BGH NJW 1955, 1834 Nr. 2 = LM § 222 BGB Nr. 2; NJW 1959, 96).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht